Wasserversorgung

Beantragung und Information

Wasserversorgung

Das gesamte Trinkwasser wird seit den 60er Jahren von der AVG bezogen und über die Versorgungsleitungen des Markts Stockstadt am Main an die Haushalte verteilt. An drei Übergabestellen werden aus der Verbundleitung West ca. 560.000 Kubikmeter Wasser im Jahr an Stockstadt geliefert

Die Marktgemeinde Stockstadt hat den Vertrag zur Lieferung von Trinkwasser durch die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) am 21. Dezember 2023 vorzeitig neu unterzeichnet. Der neue Wasserliefervertrag begann am 01.Januar 2024 und läuft mindestens über 10 Jahre.

Für die Wasserversorgung der Stadt Aschaffenburg und der umliegenden Gemeinden stehen sieben Brunnen zur Verfügung, die jährlich rund 7,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser aus dem Großostheimer Becken fördern. So versorgt die AVG insgesamt ca. 130.000 Einwohner in der Region Aschaffenburg. Die Jahresabgabemenge an Trinkwasser betrug die letzten Jahre rund 7,3 Millionen Kubikmeter. Bevor das Grundwasser als Trinkwasser zu den Verbrauchern kommt, durchläuft es verschiedene Aufbereitungsstufen, zum Beispiel die Reduktion der Gesamthärte. Der Grundwasserschutz liegt der AVG besonders am Herzen: Ein 3000 ha großes Wasserschutzgebiet mit der dazugehörigen Wasserschutzgebietsverordnung helfen, das Grundwasser vor Verunreinigung zu bewahren. Eine langjährige Kooperation mit den dort ansässigen Landwirten trägt zu einer Grundwasser-schonenden Bewirtschaftung bei.

Redaktionell verantwortlich: Stadtwerke Aschaffenburg

Antrag auf Wasserversorgung
Gültig ab 1.10.2024

Wasserpreis

Der Markt Stockstadt a. Main erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

Grundgebühr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss.

bis Qn 2,5 15,00 €/Jahr
bis Qn 6 20,00 €/Jahr
über Qn 6 650,00 €/Jahr
Verbrauchsgebühr
Gebühr je m³ 3,64 €
Mehrwertsteuer

Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

Kanalgebühr
Gebühr je m³ 2,51 €

Die Kanalgebühr wird je m³ eingeleitetes Wasser berechnet. Mehrwertsteuer wird hierfür nicht erhoben.

Beantragung und Information

Gartenwasser

Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet der Marktgemeinde Stockstadt bereitgestellte Wasser können Sie selbstverständlich auch zur Gartenbewässerung nutzen.

Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden. Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayern Portal